Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW des weiteren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr wie 6 kW, jeweilig mit nicht etliche denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht